Massnahmen zur Luftreinhaltung, Massnahmen gegen Lärm ... Fahrverbote aus Umweltschutzgründen. Es geht voran. Und viel schneller als gedacht. Wer einmal nach geltendem Recht ein Fahrzeug zugelassen hat, erhielt damit bisher eine gesetzliche Zusage, dass er es nach den zum Zulassungszeitpunkt gültigen Regeln bis zum Ende seiner Lebensdauer betreiben darf, selbst wenn sich diese später ändern. Tempi passati. Die EU hat diesen sogenannten Bestandsschutz im Namen des Umweltschutzes längst klammheimlich ausgehebelt und damit auch die Rechtssicherheit ...
Diese Politik hat sich von den Menschen in eine künstliche Parallelwelt verabschiedet:
Die ideale EU-Politik ...
Wir beschliessen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein grosses Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – bis es kein Zurück mehr gibt. (Jean-Claude Juncker zur idealen Vorgehensweise in der EU-Politik; Der Spiegel, 52/1999).
Warum sogar Euro-4-Töff bald schweizweit zum unfahrbaren Schrott erklärt werden könnten:
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